Bereits im Juli 2020 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Ärzte in Zukunft in Videosprechstunden Arbeitsunfähigkeit bei ihren Patienten feststellen und bescheinigen können. Dieser Beschluss ist jetzt in Kraft. Voraussetzung für die Ausstellung einer AU aufgrund einer Videosprechstunde:
* Patient muss in der Praxis persönlich bekannt sein (aufgrund früherer Behandlung)
* Krankschreibung per Video kann bei erstmaliger Feststellung für maximal 7 Kalendertage ausgestellt werden. Danach muss der Patient die Praxis aufsuchen.
* Patienten haben keinen Anspruch: Der Arzt entscheidet, ob er in bestimmten Fällen eine AU-Bescheinigung ausstellt
*Aufklärung des Patienten: Der Patient ist im Vorfeld der Videosprechstunde über die eingeschränkten Möglichkeiten der Befunderhebung zum Zwecke der Feststellung der AU im Rahmen der Videosprechstunde aufzuklären.
Eine Krankschreibung ausschließlich auf Basis eines Telefonates, einer Chat-Befragung oder eines Online-Fragebogens ist explizit ausgenommen.