Rolle der Ärzte für Eigenbluttherapie weiterhin gestärkt
Mit Stimmen der Großen Koalition und der Oppositionsparteien FDP, Die Grünen und AfD hat der Bundestag am 6. Juni 2019 das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung verabschiedet. Dieses schränkt die Tätigkeit von Nicht-Ärzten bei der Eigenbluttherapie deutlich ein, indem die Blutzubereitung als verschreibungspflichtig definiert wird (>>Gesetzestext). Den Einsatz einer Eigenbluttherapie im Zuge einer ganzheitlichen ärztlichen Behandlung schränkt dies nicht ein.